Entgeltumwandlung

PA-VARIO®

Über das Versorgungsmodell PA-VARIO® können Ihre Arbeitnehmer Entgeltbestandteile in Versorgungslohn umwandeln. Es können dabei monatliche, jährliche oder einmalige Beiträge aus dem Entgelt für die Altersvorsorge angespart werden. Auch ein Zuschuss durch Sie als Arbeitgeber lässt sich über den PA-VARIO® abbilden.

In dem Umfang, in dem der Arbeitnehmer auf Entgeltbestandteile verzichtet, erhält dieser eine Versorgungszusage und mit der Anmeldung beim PAVK e.V. eine schriftliche Anwartschaftsbestätigung. Die Zusage erfolgt als beitragsorientierte Leistungszusage, d.h. sie baut sich auf den vom Arbeitnehmer eingebrachten Entgeltbestandteilen sowie den von Ihnen zugesagten Zins auf.

Bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse, und Pensionsfonds zehren enorme Kosten für Provisionen und Verwaltung die Beiträge Ihrer Arbeitnehmer auf. Bei unserem Versorgungsmodell PA-VARIO® verbleiben die umgewandelten Entgeltbestandteile von Beginn im Unternehmen. Dies ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber langfristig mit Geldern zu planen, zu investieren oder eigenverantwortlich anzulegen. Im Vergleich zur Direktzusage müssen hier auch keine Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Die benötigten finanziellen Mittel werden erst dann zur Verfügung gestellt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in den Ruhestand geht und sichert Ihnen somit eine planbare und langfristige Innenfinanzierung.

ABLAUFSCHEMA PA-VARIO®

  1. Ihr Arbeitnehmer nutzt das Angebot von Ihnen auf betriebliche Altersversorgung mittels PA-VARIO®. Er verzichtet zu Gunsten einer Altersversorgung auf einen Teil seines Entgeltes, monatlich, jährlich oder auch als Einmalbeitrag.
  2. Auf Basis dieser sogenannten Vergütungsabrede erhält der Arbeitnehmer von Ihnen eine Versorgungszusage und wird bei der Unterstützungskasse PAVK e.V. als Begünstigter angemeldet.
  3. Das Finanzamt verzichtet bis zur Fälligkeit der Leistung vollständig auf die Lohnsteuer für die umgewandelten Beiträge ohne Höchstgrenzen.
  4. Bis zu einem Betrag in Höhe von 4% zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen ist die Entgeltumwandlung zusätzlich sozialversicherungsbefreit.
  5. Die aus der Umwandlung entstehende Anwartschaft ist durch den PSVaG von Beginn an gesetzlich geschützt.
  6. Die umgewandelten Entgeltbestandteile verbleiben von Beginn an im Unternehmen und wirken sich liquiditätserhöhend aus.
  7. Das Unternehmen kann jedes Jahr freiwillige steuerliche Zuwendungen an den PAVK e.V. leisten. (Dotierung).
  8. Diese geleisteten Zuwendungen in der Anwartschaftsphase legt der PAVK e.V. als Darlehen beim Unternehmen an. Die Kapitalanlage im Unternehmen erfolgt zu einem festgeschriebenen, marktüblichen Zins.
  9. Die jährliche Zinszahlung auf das bestehende Darlehen wird dem Unternehmen vom PAVK e.V. darlehenserhöhend wieder zugeführt.
  10. Zum Endalter (gegen Vorlage des Altersrentenbescheides) wird die Leistung über den PAVK e.V. ausbezahlt. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden durch anteilige Tilgung des Darlehens bzw. Nachdotierung dem PAVK e.V. zur Verfügung gestellt.
  11. Erst bei der Auszahlung wird die Leistung besteuert und ggf. der Sozialversicherung unterworfen. Die Krankenkasse wendet sich bezüglich der Beitragszahlung direkt an Ihren Mitarbeiter.

AUSWIRKUNGEN PA-VARIO®

Mit dem PA-VARIO® bieten Sie Ihren Mitarbeitern ein Höchstmaß an Flexibilität und Transparenz. Sie kommen dabei dem seit 2002 geltenden Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung nach. Der Verzicht des Arbeitnehmers auf Entgelt führt zu einer Reduzierung Ihrer Lohnnebenkosten.

Für Versorgungsleistungen, die über den PAVK e.V. erteilt werden, sind in der Bilanz keine Rückstellungen zu bilden.

Die von Ihnen zugesagte Versorgungsleistung können Sie über steuerliche Zuwendungen an den PAVK e.V. ausfinanzieren. Diese Zuwendungen können im Rahmen des § 4d Einkommenssteuergesetz (EStG) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Sämtliche Verwaltungsaktivitäten werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert, so dass innerhalb des Unternehmens keine Kapazitäten durch die Betreuung des Versorgungswerks gebunden werden. Durch die Trennung von Dienstleistung, Vermögensaufbau und steuerlicher Würdigung haben Sie nicht nur die höchstmögliche Flexibilität, sondern auch ein transparentes und planbares Versorgungswerk.

Die versicherungsfreie Unterstützungskasse ist eines der ältesten Modelle der betrieblichen Altersversorgung. Es müssen somit keine neue Wege und Mittel gefunden, sondern vorhandene Möglichkeiten wertschöpfend eingesetzt werden.

 

(Um-) denken bringt Gewinn!