Arbeitgeberfinanzierung

PA-COMMERCIAL®

Zusätzlich zu einer Förderung der Entgeltumwandlung können Sie Ihren Arbeitnehmern eine freiwillige betriebliche Altersvorsorge gewähren. Gemäß § 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) spricht man von betrieblicher Altersversorgung immer dann, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden. Ihre Arbeitnehmer erhalten eine attraktive Versorgungszusage, bei deren Ausgestaltung wir Ihnen als Berater zur Verfügung stehen.

Somit können Sie als Arbeitgeber dies als ein weiteres Instrument nutzen, um Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen zu binden oder qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu gewinnen. Die betriebliche Altersversorgung ohne Versicherung bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, einen Teil der Versorgungslücke Ihrer Mitarbeiter im Alter zu schließen und gleichzeitig eine attraktive Innenfinanzierungsmöglichkeit zu nutzen.

Die individuellen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Nutzen Sie einfach und bequem unser Kontaktformular.

 

(Um-) denken bringt Gewinn!