Arbeitgeberfinanzierung

PA-COMMERCIAL®

Grundsätzlich funktioniert eine abreitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung wie eine Entgeltumwandlung. Lediglich verzichtet der Arbeitnehmer nicht auf Entgelt sondern der Arbeitgeber bringt die dafür notwendigen Mittel auf.

Über das Versorgungsmodell PA-COMMERCIAL® können monatliche, jährliche oder einmalige Beiträge durch den Arbeitgeber für die Altersvorsorge angespart werden, eine Unverfallbarkeit ergibt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Versorgungsleistungen, die über den PAVK e.V. erteilt werden, sind in der Bilanz des Unternehmens keine Rückstellungen zu bilden. Die vom Arbeitgeber zugesagten Versorgungsleistungen können über steuerliche Zuwendungen an den PAVK e.V. ausfinanziert werden. Diese Zuwendungen können in den Grenzen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) vom Arbeitgeber als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Sämtliche Verwaltungsaktivitäten werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert, so dass innerhalb des Unternehmens keine Kapazitäten durch die Betreuung des Versorgungswerks gebunden werden. Die versicherungsfreie Unterstützungskasse ist eines der ältesten Modelle der betrieblichen Altersversorgung. Es müssen somit keine neue Wege und Mittel gefunden, sondern vorhandene Möglichkeiten wertschöpfend eingesetzt werden.