Entgeltumwandlung

PA-VARIO®

Über das Versorgungsmodell PA-VARIO® können Sie Teile Ihres Gehaltes in Versorgungslohn umwandeln. Sie können dabei mit monatlichen, jährlichen oder einmaligen Beiträgen aus Ihrem Entgelt für Ihren Ruhestand vorsorgen.

Für Ihren Verzicht auf Entgeltbestandteile erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Versorgungszusage und mit der Anmeldung beim PAVK e.V. eine schriftliche Anwartschaftsbestätigung. Die Zusage erfolgt als beitragsorientierte Leistungszusage, d.h. sie baut sich auf den von Ihnen eingebrachten Entgeltbestandteilen sowie dem zugesagten Zins auf.

Bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse, und Pensionsfonds zehren enorme Kosten für Provisionen und Verwaltung Ihre Beiträge auf. Dabei entspricht ihr Vermögensstand erst nach Jahren dem aufgewendeten Kapital während dieses bei unserem Versorgungsmodell PA-VARIO® von Beginn an der Fall ist. Zusätzlich erhalten Sie die mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Zinsen. Unabhängig ob Ihr PA-VARIO® mittels Einmalbeiträgen oder laufenden Beiträgen angespart wird, sich die Beiträge erhöhen/ absenken, unverändert bleiben oder zeitweise unterbrochen werden: das Kapital inklusive Zinsen bleibt erhalten. Ermöglicht wird das beim PA-VARIO® da der Arbeitgeber die Gebühren für Sie trägt. Zudem genießen Sie beim PA-VARIO® eine höchstmögliche gesetzliche Absicherung Ihrer Altersversorgung.

ABLAUFSCHEMA PA-VARIO®

Ablaufschema Mitarbeiter

  1. Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen an, PA-VARIO® für Ihre betriebliche Altersversorgung zu nutzen. Sie verzichten zu Gunsten einer Altersversorgung auf einen Teil Ihres Entgeltes, monatlich, jährlich oder auch als Einmalbeitrag.
  2. Auf Basis dieser sogenannten Vergütungsabrede erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Versorgungszusage und werden bei der Unterstützungskasse PAVK e.V. angemeldet
  3. Das Finanzamt verzichtet bis zur Fälligkeit der Leistung vollständig auf die Lohnsteuer für die umgewandelten Beiträge ohne Höchstgrenzen.
  4. Bis zu einem Betrag in Höhe von 4% zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen ist Ihre Entgeltumwandlung zusätzlich sozialversicherungsbefreit.
  5. Die aus der Umwandlung entstehende Anwartschaft ist durch den PSVaG von Beginn an gesetzlich geschützt.
  6. Zum Endalter (vereinbartes Endalter oder Eintritt in die gesetzliche Rente) wird die Leistung ausbezahlt.
  7. Erst bei der Auszahlung wird die Leistung besteuert und ggf. der Sozialversicherung unterworfen.

AUSWIRKUNGEN PA-VARIO®

Mit dem PA-VARIO® erwerben Sie ein Höchstmaß an Flexibilität und Transparenz. Durch die vertraglich vereinbarten Zinsen mit Ihrem Arbeitgeber unterliegt der PA-VARIO® nicht den Kapitalmarktrisiken wie etwa die versicherungsförmigen Durchführungswege. Durch die Trennung von Kosten und Vermögensaufbau haben Sie die Sicherheit, dass jeder einzelne Beitrag rein und ausschließlich Ihrem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben wird. Der Verzicht von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auf die Entgeltumwandlung ermöglicht es Ihnen, rentabel und mit höheren Beiträgen für Ihren Ruhestand anzusparen.

Da Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Einrichtung und Verwaltung der Entgeltumwandlung für Sie übernimmt, bleibt als logische Schlussfolgerung nur, dass ab dem ersten Beitrag den Sie mittels PA-VARIO® umwandeln, der Aufbau Ihrer Altersversorgung zu 100% beginnt.

Die Entgeltumwandlung mittels PA-VARIO® ermöglicht Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. Anders als bei versicherungsförmigen Durchführungswegen ist jederzeit und ohne Kapitalverlust eine Anpassung oder Aussetzung der Beiträge für Sie möglich. Damit wird gewährleistet, dass mögliche Veränderungen Ihrer Lebensumstände sich nicht negativ auf Ihre betriebliche Altersvorsorge auswirken können.